Erst das Prüfen einer signierten Online-Rechnung erfüllt die Voraussetzung für den Abzug der Vorsteuer
Online-Rechnungen werden auch im Bürobetrieb immer üblicher. Vor allem Telefonanbieter und Dienstleister im Internet versenden Ihre Rechnungen online.
Ich habe das bisher nicht als sehr problematisch gesehen, habe diese ausgedruckt und abgeheftet. Von einer Inhaberin eines Buchführungsservice habe ich nun erfahren, dass die Damen und Herren von der Umsatzsteuerprüfung die Prüfung der Signatur sehen wollten.
Das hat mich bewogen, meine Unterlagen zu überprüfen. Meine Rechnungen von der Telekom waren tatsächlich ohne Signatur. Allerdings konnte ich im Kundenbereich diese Einstellung ändern und auch die alten Rechnungen mit einer Signatur erstellen. Das heisst, es gibt jetzt zu jeder Rechnung auch noch eine Signaturdatei.
Im zweiten Schritt muss nun nach dem Empfang der Rechnung auch noch die Prüfung der Signatur erfolgen. Das geht zum Beispiel unter folgender Adresse:
http://www.signature-check.de/ Den erstellten Verifikationsbericht lege ich bei meinen Eingangsrechnungen ab.
Ergänzung vom 07.07.2011:
Bei der Buchung des Quartalsabschlusses fielen mir jetzt die online-Rechnungen der Fluggesellschaften und der Deutschen Bahn auf. Diese Rechnungen erhalte ich alle online und unsigniert. Ein Rückruf beim Steueramt nahm mir meine Bedenken. Wenn alle relevanten Angaben auf diesen Dokumenten stehen, sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt. Lediglich bei signierten Rechnungen ist auch die Prüfung der Signatur erforderlich.
Welche Erfahrungen mit signierten Online-Dokumenten haben Sie gemacht?
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